Bei eineiigen Zwillingsschwangerschaften können abnorme Gefäßverbindungen (Anastomosen) auf dem Mutterkuchen (Plazenta) auftreten, die eine gefährliche Blutverschiebung von einem Fetus – dem Donor (Geber) – zum anderen – dem Rezipienten (Empfänger) verursachen. Dieses Krankheitsbild bezeichnet man als „Fetofetales Transfusionssyndrom“ oder auch „Zwillingstransfusionssyndrom“.
In schwereren Fällen kommt es hierbei zu ausgeprägten Wachstumsproblemen des Donors und Kreislaufproblemen beider Kinder. Bleibt ein Zwillingstransfusionssyndrom unbehandelt, besteht allein schon durch die Kreislaufprobleme das Risiko, dass beide Babys noch vor der Entbindung sterben oder schwer erkranken.
Typischerweise wird vom Rezipienten meistens viel zu viel Fruchtwasser produziert, so dass die Schwangere an einem schmerzhaft gespanntem Bauch, Rückenschmerzen und Atemnot leidet. Da die Fruchtwassermenge sehr plötzlich, innerhalb kürzester Zeit sehr stark zunehmen kann, sollten sich alle Schwangeren mit Zwillingsschwangerschaften, bei denen oben beschriebene Symptome auftreten, sofort in einer pränatalmedizinischen Praxis oder Frauenklinik vorstellen. Auch dann, wenn bislang von zweieiigen Zwillingen ausgegangen wurde. Eine Verzögerung der Behandlung in dieser Phase kann den Verlust der Schwangerschaft durch Muttermundschwäche, vorzeitige Wehen, Blasensprung und Frühgeburt bedeuten.
Glücklicherweise lässt sich ein FFTS mittels Ultraschalluntersuchung sicher diagnostizieren und in seinem Schweregrad beurteilen. Wird die Situation lebensbedrohlich für eines der Babys oder beide Kinder, oder ist die Schwangerschaft durch eine zu große Menge Fruchtwasser gefährdet, können die verursachenden Mutterkuchengefäße nach örtlicher Betäubung der mütterlichen Bauchwand durch Laserenergie verschlossen werden.
In rund 80 Prozent der Fälle überlebt so mindestens eines der Kinder. In etwa 60 Prozent aller Fälle kann auf diese Weise beiden Kindern das Leben gerettet werden. Schätzungsweise 80 Prozent der überlebenden Kinder werden nach der 30. Schwangerschaftswoche geboren. Zu diesem Zeitpunkt ist das Risiko, durch die frühe Geburt noch Schaden zu nehmen, bereits gering. Auch kommen die überlebenden Kinder meistens gesund zur Welt kommen. Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass ein geringes Risiko (rund fünf Prozent) von Gehirnschäden bei diesen Kindern besteht.
Wissenschaftliche Analysen empfehlen heute den minimal-invasiven fetoskopischen Verschluss der abnormen Mutterkuchengefäße als beste Therapieoption bei dieser Erkrankung. Die Behandlungsstrategie der „seriellen Amniondrainage“ mit dem alleinigen Ziel, nur die vermehrte Fruchtwassermenge immer wieder abzusaugen, kommt nur noch in Einzelfällen zur Anwendung. Die Schwangerschaftsdauer wird hierdurch verkürzt und es liegt ein höheres Risiko für Hirnschäden oder ein Versterben der Kinder vor als nach fetoskopischem Verschluss.
Der Zeitpunkt des Eingriffs wird von der Fruchtwassermenge und der Harnblasenfüllung der Ungeborenen sowie vom Ausmaß der kindlichen Herzbelastung und der Mutterkuchendurchblutung bestimmt. Generell führen wir ihn am DZFT zwischen der 16. und der 28. Schwangerschaftswoche durch.
Im Rahmen der Entwicklung und Verbesserung fetoskopischer Operationstechniken hat sich unser Zentrum auf technisch schwierige Laser-Eingriffe konzentriert. Basierend auf unseren langjährigen Erfahrungen stehen bereits zuvor durchgeführte Punktionen der Fruchthöhle (z.B. zur Verminderung der Fruchtwassermenge oder durch einen anderen vorherigen Eingriff) einem fetoskopischen Verschluss der abnormalen Plazentagefäße nicht im Wege. Starkes Ãœbergewicht der werdenden Mutter stellt ebenfalls kein Ausschlusskriterium von unserer Seite aus dar. Sollten bei Ihnen aus den oben genannten oder anderen operationstechnischen Gründen (z.B. ungünstige Mutterkuchenposition) ein fetoskopischer Eingriff an einem anderen Zentrum abgelehnt worden sein, stehen wir Ihnen gerne beratend und therapeutisch zur Seite.
Bei weiteren Fragen zur minimal-invasiven Behandlung dieser vorgeburtlichen Erkrankung können Sie uns täglich zwischen 10 und 17 Uhr unter der Nummer (0175) 597-1213 erreichen oder uns eine E-Mail senden. Falls Sie nur den Anrufbeantworter erreichen, hinterlassen Sie bitte Ihren Namen sowie eine Telefonnummer, unter der wir Sie zurückrufen können.
Hinweis: Die Inhalte unserer Internetseiten sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt und stellen in keiner Weise einen Ersatz für persönliche Beratungen durch uns oder andere auf diesem Gebiet anerkannte Fachärzte dar. Bei allen individuellen Fragen und Entscheidungen rund um Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes empfehlen wir Ihnen und Ihren Angehörigen dringend, sich in jedem Fall persönlich an uns, Ihren Arzt und/oder andere Experten zu wenden.