Im Rahmen der vorsorglichen Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft gilt ein besonderes Augenmerk dem kindlichen Herzen. Werden dabei hochgradige Verengungen (Stenosen) der Aorten- oder Pulmonalklappe des Ungeborenen diagnostiziert, können eine schwere Wachstumsstörung und beträchtliche Schäden an der jeweils betroffenen linken oder rechten Hauptkammer und der sie füllenden Vorhofklappe die Folge sein.
Bei normaler Weiterführung der Schwangerschaft ist – besonders bei hochgradigen Aortenklappenstenosen – damit zu rechnen, dass die Funktion der linken Herzkammer noch vor der Geburt verloren geht. Ist dies der Fall, kommen nach der Geburt nur noch Operationsverfahren in Frage und zur Anwendung, die es der rechten Herzkammer ermöglichen sollen, den Kreislauf lebenslänglich zu unterhalten (sogenannter Ein-Kammer-Kreislauf).
Es ist zwar davon auszugehen, dass ein Mensch auch mit einem Ein-Kammer-Kreislauf das Erwachsenenalter erreichen kann, mit einer annähernd normalen Lebenserwartung wird aber nicht zu rechnen sein. Medikamente müssen unter diesen Umständen generell lebenslang eingenommen werden.
Ist die gestellte Prognose derart ungünstig, versuchen wir am DZFT zwischen der 20. und 30. Schwangerschaftswoche, die betroffene Herzklappe vorgeburtlich zu eröffnen. Ist die Erkrankung noch nicht zu weit fortgeschritten, können auf diese Weise wieder normale Kreislaufverhältnisse hergestellt werden. Alternativ besteht für einige Kinder ab etwa der 32. Schwangerschaftswoche die Möglichkeit einer vorzeitigen Entbindung. Nach ihrer Geburt kann die betroffene Herzklappe gegebenenfalls eröffnet werden.
Nach vorgeburtlicher Eröffnung einer fetalen Herzklappe zeigen neueste Beobachtungen, dass sich das Aufholwachstum der betroffenen Herzkammer sowie der ihr zugehörigen Herzklappen und großen Gefäße durch eine zusätzliche Sauerstofftherapie noch verbessern lassen. Wenn nach vorgeburtlicher Eröffnung der Herzklappe Ihres ungeborenen Kindes – an unserem Zentrum oder auch an einem externen Zentrum durchgeführt – binnen der ersten beiden Wochen kein Weiterwachstum oder eine anhaltend schlechte Pumpfunktion der betroffenen Herzkammer beobachtet wird, stellen Sie sich gerne zu einer Mituntersuchung und Beratung vor.
Falls Sie sich informieren wollen, ob die Herzfehlbildung Ihres ungeborenen Kindes durch unser Therapieverfahren positiv beeinflusst werden könnte oder Sie einen Termin zwecks Mitbeurteilung vereinbaren wollen, kontaktieren Sie uns bitte montags bis freitags zwischen 10 und 17 Uhr unter der Nummer 0175/597-1213 oder senden Sie uns eine E-Mail. Falls Sie nur den Anrufbeantworter erreichen, hinterlassen Sie bitte Ihren Namen sowie eine Telefonnummer, unter der wir Sie zurückrufen können.
Hinweis: Die Inhalte unserer Internetseiten sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt und stellen in keiner Weise einen Ersatz für persönliche Beratungen durch uns oder andere auf diesem Gebiet anerkannte Fachärzte dar. Bei allen individuellen Fragen und Entscheidungen rund um Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes empfehlen wir Ihnen und Ihren Angehörigen dringend, sich in jedem Fall persönlich an uns, Ihren Arzt und/oder andere Experten zu wenden.