Wann ist ein vorgeburtlicher Eingriff sinnvoll und technisch möglich?
Ob eine Operation an Ihrem ungeborenen Kind überhaupt sinnvoll ist und/oder technisch durchführbar ist, besprechen wir mit Ihnen nach einer speziellen Ultraschalluntersuchung – falls hilfreich oder von Ihnen gewünscht beziehen wir hierbei auch Geburtshelfer, spezialisierte Kinderärzte und Chirurgen ein, die mit der Geburt sowie der nachgeburtlichen Behandlung des Kindes betraut werden.
Ziel aller unserer vorgeburtlichen Eingriffe ist es, die Chance Ihres Kindes auf ein Leben mit normaler oder weitgehend normaler Lebensqualität zu verbessern. Dieses Ziel erreichen wir zwar nicht immer, aber erfreulicherweise in den meisten Fällen. Dazu beraten wir Sie grundsätzlich nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und unseren operationstechnischen Möglichkeiten. Über den vorliegenden Befund und die Ihnen vorgestellten Behandlungsmöglichkeiten tauschen wir uns – mit Ihrem Einverständnis – selbstverständlich auch mit Ihrem Frauenarzt oder dem überweisenden Pränatalmediziner aus.
Birgt eine vorgeburtliche Behandlung Risiken?
Grundsätzlich bergen jeder chirurgische Eingriff und jede medikamentöse Therapie gewisse Risiken für das Auftreten von Komplikationen.
Blutungen, Infektionen oder Medikamentenunverträglichkeiten werden jedoch kaum beobachtet (< 3%). Auch nach einem Eingriff auftretende Wehentätigkeit ist selten relevant und gewöhnlich nur von kurzer Dauer. Fast immer werden unsere pränatalen Eingriffe von den Schwangeren gut und ohne Folgen für ihre Gesundheit oder zukünftige Schwangerschaften vertragen.
Im Sinne einer schonenden Vorgehensweise werden fast alle unsere Eingriffe in örtlicher Betäubung der mütterlichen Bauch- und Gebärmutterwand oder kurzer Vollnarkose durchgeführt. Eine längere Narkose (von Mutter und Kind) ist daher nur bei speziellen Operationen, wie zum Beispiel der eines Ungeborenen mit „offenem Rücken“ (Spina bifida), notwendig. Fast alle Schwangeren und ihre Ungeborenen vertragen die – gezielt von uns für diese Eingriffe entwickelte Narkose – ohne Probleme.
Stellen wir fest, dass Erkrankungen oder Umstände vorliegen, die Ihr persönliches Behandlungsrisiko unverhältnismäßig erhöhen, nehmen wir von einer Therapie Abstand. Grundsätzlich lehnen wir therapeutische Maßnahmen ab, wenn das Risiko eines Eingriffs für Sie oder Ihr Kind in keinem Verhältnis zur Schwere seiner Erkrankung steht oder der kindliche Nutzen (z. B. bei Vorliegen weiterer schwerer Fehlbildungen oder Erbgutstörungen) fraglich erscheint. Falls während eines Eingriffs relevante mütterliche oder kindliche Probleme beobachtet werden, wird dieser sofort abgebrochen. Ihre Sicherheit steht an erster Stelle.
Welches sind die größten Risiken für mein ungeborenes Kind?
Operationstechnische Probleme, Narkoseunverträglichkeit, Blutungskomplikationen oder Infektionen treten nur noch selten auf (< 5%). Ein vorzeitiger Blasensprung mit Frühgeburt vor der 30. Schwangerschaftswoche wird nach vorgeburtlichen Operationen bei einigen Krankheitsbilder so gut wie nie, bei anderen in bis zu 15% der Fälle beobachtet. In diesen Fällen hängt die Prognose betroffener Kinder neben ihrer Grunderkrankung ganz erheblich auch von ihrem Reifegrad ab.
Erfreulicherweise werden an unserem Zentrum die meisten Kinder nach vorgeburtlichen Eingriffen ab der 33. Schwangerschaftswoche geboren. Das gilt insbesondere selbst dann, wenn schon früher Fruchtwasser verloren geht (Amnionleck) sowie speziell auch für Ungeborene mit Zwerchfellhernien, bei denen ein ausreichender Reifegrad der Lungen zum Zeitpunkt ihrer Geburt besonders wichtig ist. Bei Letzteren nehmen wir die vorgeburtliche Behandlung daher nach Möglichkeit erst ab der 33. Schwangerschaftswoche vor, um dem betroffenen Kind zu einem besseren Start ins Leben zu verhelfen. Ab dieser Zeit wird das Auftreten schwerer frühgeburtsbedingter Komplikationen kaum noch beobachtet.
In jedem Fall gilt zu bedenken: Leidet Ihr Kind an einer Erkrankung, die ohne vorgeburtlichen Eingriff tödlich verlaufen würde oder würden Sie sich ohne die Möglichkeit einer Behandlung zu einem Abbruch der Schwangerschaft entscheiden, wiegen die Chancen eines Eingriffs die Risiken fast immer auf.
Aus welchen Gründen könnte ein Eingriff außerdem scheitern?
Falls bei Ihnen schon vor der Operation eine massiv vermehrte Fruchtwassermenge (Polyhydramnion) nicht rechtzeitig behandelt wurde und bereits zu starker vorzeitiger Wehentätigkeit, Muttermundverkürzung bis hin zur -eröffnung oder zu einem Blasensprung mit Infektion der Fruchthöhle geführt hat, ist dies leider ein erhebliches Risiko für das Auftreten einer frühen Frühgeburt, selbst wenn der Eingriff gelingt.
Insbesondere Schwangere mit Zwillingstransfusionssyndrom oder deren ungeborene Kinder an Zwerchfellhernien oder einem Speiseröhrenverschluss leiden sind von diesem Problem betroffen. Daher sollten Sie bei plötzlichem Auftreten (innerhalb weniger Tage) eines stark gespannten Bauchs, von Wehen oder anhaltenden Unterbauchschmerzen, Ziehen im Unterbauch, Atembeschwerden oder Schwindel bei Rückenlage vor der 25. Schwangerschaftswoche sofort ihre Fruchtwassermenge kontrollieren lassen. Bei Unsicherheit oder Fragen können Sie sich unter der Telefonnummer 0175-597-1213 zu diesem Thema gerne auch direkt beraten lassen.
Weitere Informationen zur Durchführung, zu den Risiken und möglichen Behandlungsergebnissen der an unserem Zentrum angebotenen Eingriffe finden Sie unter den jeweiligen Krankheitsbildern.
Aufklärung
Vor einem vorgeburtlichen Eingriff an unserem Zentrum werden Sie und Ihr Partner intensiv über die zugrunde liegende Erkrankung Ihres Kindes, dessen Behandlungsmöglichkeiten und Prognose aufgeklärt. Hierzu bieten wir Ihnen Gespräche mit Ärzten verschiedener Fachrichtungen an, welche sich auf die vor- und nachgeburtliche Behandlung der jeweiligen Erkrankung spezialisiert haben oder die für die Durchführung der Operation von Bedeutung sind. Gerne vermitteln wir Ihnen auch Kontakte zu Familien, deren Kinder von uns im Mutterleib operiert wurden oder auch zu Selbsthilfegruppen, damit Sie sich vor Ihrer Entscheidung möglichst umfassend informieren können.
Da ein Teil der derzeit zur Verfügung stehenden neuen Behandlungsverfahren bislang nur bei wenigen Schwangeren und deren Ungeborenen zur Anwendung kamen, können sie noch nicht als Standardverfahren gelten. Kommt für Ihr Kind nur eine dieser sich noch in der Entwicklung befindenden, experimentellen Therapien in Frage, klären wir Sie als Eltern besonders umfangreich auf.
Welche Möglichkeiten haben wir als Eltern, wenn wir uns nicht für eine vorgeburtliche Therapie entscheiden oder diese für unser Kind nicht sinnvoll ist?
Auch wenn Sie sich nicht zur Durchführung eines Eingriffes entscheiden können oder dieser für Sie und Ihr Kind nicht sinnvoll wäre, begleitet und betreut unser Team Sie auf Wunsch gerne weiter.